vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine grobe Fahrlässigkeit einer Marktgemeinde nach Kennzeichnung einer Senke auf einem Weg

RechtsprechungJudikaturGeorg KathreinZVR 2023/131ZVR 2023, 326 - 328 Heft 7 und 8 v. 12.7.2023

§ 1319a ABGB; § 50 Z 1 StVO

Eine Marktgemeinde, die auf einem von Radfahrern frequentierten Verbindungsweg eine ca 8 cm tiefe Senkung nicht provisorisch saniert, sondern auf dieses Hindernis durch Gefahrenzeichen nach § 50 Z 1 StVO hinweist, handelt nicht grob fahrlässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!