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Kraftfahrrecht Kundmachung der BMK gem § 64b Abs 3a KDV über das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung, BGBl II 2022/10

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2022/65ZVR 2022, 171 Heft 5 v. 26.4.2022

Es wurde kundgemacht, dass die Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung für den Zeitraum von 15. 1. 2022 bis 5. 3. 2022 vorliegen und dass in diesem Zeitraum die theoretische Fahrschulausbildung in Form von "e-Learning" zulässig ist.

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