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Anrainergrundstück muss neben der durch Verbotszeichen gekennzeichneten Straße liegen

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/51ZVR 2022, 143 - 144 Heft 4 v. 22.3.2022

Nach der Rsp des VwGH fallen unter den Begriff "Anrainer" "- hinsichtlich der Zufahrtsgestattung - die (Rechts-)Besitzer der neben der Straße befindlichen Liegenschaften" und ist "Anrainerverkehr" "der Verkehr zu diesen Rechtsbesitzern" (VwGH 6. 11. 2002, 2002/02/0107, mwN). Dabei umfasst der Begriff "Anrainerverkehr" auch den Verkehr Dritter zu den Anrainern, was für Lieferanten, Kunden, Gäste, Besucher und Angestellte zutrifft (vgl VwGH 6. 11. 2002, 2002/02/0107, mwN).

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