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THC nach Konsum von CBD Produkten im Blut, in Kombination mit Übermüdung strafbar

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/184ZVR 2022, 393 Heft 11 v. 4.11.2022

Bereits das Vorliegen der Kombination der Faktoren Übermüdung und Suchtmittelkonsum, sei er auch geringfügig, reicht für die Annahme der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit iSd § 5 Abs 1 StVO aus. Ob die im toxikologischen Gutachten festgestellte THC-Konzentration im Blut auf den Konsum von CBD-Produkten oder Suchtmittel zurückzuführen ist, erweist sich letztlich als unerheblich, darauf kommt es mit Blick auf das vorliegende Testergebnis, welches die Menge von 0,50 ng/ml THC im Blut des Lenkers bestätigte, nämlich nicht an.

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