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Schwerer Mangel bei Begutachtung, kein zulässiger Schluss auf Totalschaden

Judikaturübersicht VerwaltungBMStGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/150ZVR 2022, 322 Heft 9 v. 24.8.2022

Nicht jedes Fahrzeug, das im Rahmen einer wiederkehrenden Begutachtung gem § 57a KFG als mangelhaft beurteilt wird, ist deshalb bereits als Totalschaden einzustufen. Es ist auch nicht - wie der RevWerber offenbar meint - Aufgabe der ASFINAG, der Beh oder des LVwG, unabhängig von der Vorlage eines Totalschadensnachweises iS der Mautordnung eine mangelnde Verkehrs- und Betriebssicherheit und somit die Unbrauchbarkeit eines Fahrzeugs aufgrund Abnutzung, Witterungsverhältnissen oder Materialermüdung festzustellen.

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