I. Im Fall der (substantiierten) Bestreitung, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht zu haben, bedarf es genauer Feststellungen der Art und des Ausmaßes der Schäden an beiden Fahrzeugen und daraus gezogener fachkundiger Ableitungen, etwa durch ein Gutachten eines technischen Sachverständigen, um die Frage zu klären, ob die am Pkw des die Anzeige erstattenden Zeugen festgestellten Schäden überhaupt durch den Anstoß des Lkw des Beschuldigten entstehen konnten (vgl VwGH 28. 10. 1988, 85/18/0136).