§§ 914, 929, 932 ABGB
Der Rechtssatz, wonach auch beim Gebrauchtwagenkauf im Allg die Fahrbereitschaft sowie die Verkehrs- und Betriebssicherheit als schlüssig vereinbart gilt, bezieht sich nur auf den Kauf eines Kfz von einem gewerbl Händler. Ein Gewährleistungsverzicht in einem zwischen Privatpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag ist nach allg Grundsätzen auszulegen.