§ 12 Abs 1 VersVG
Ein Bereicherungsanspruch des VersN auf Rückzahlung zu viel gezahlter VersPrämien ist kein Anspruch aus dem VersVertrag; die Verjährung ist daher nicht nach § 12 Abs 1 VersVG zu beurteilen.
§§ 1431, 1479, 1480, 1486 ABGB
§ 12 Abs 1 VersVG
Ein Bereicherungsanspruch des VersN auf Rückzahlung zu viel gezahlter VersPrämien ist kein Anspruch aus dem VersVertrag; die Verjährung ist daher nicht nach § 12 Abs 1 VersVG zu beurteilen.
§§ 1431, 1479, 1480, 1486 ABGB