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Kraftfahrrecht V der BMK, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (68. Novelle zur KDV 1967), BGBl II 2021/161

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/80ZVR 2021, 174 Heft 5 v. 21.4.2021

Es wurde eine Reihe von Anpassungen in der KDV vorgenommen; die wesentlichsten sind: Die Grenze für das zulässige Gewicht von emissionsfreien überlangen Gelenkomnibussen mit vier Achsen wurde auf 33.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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