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Geschwindigkeitstrichter durch Verkehrszeichen, Aktenvermerk ist erforderlich

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2021/54ZVR 2021, 121 Heft 3 v. 23.2.2021

Für die Wirksamkeit einer gem § 97 Abs 5 dritter Satz StVO durch Straßenverkehrszeichen kundgemachten Verkehrsbeschränkung ist ein Aktenvermerk erforderlich (vgl VwGH 31. 1. 2014, 2013/02/0244).

Ra 2019/02/0132

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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