Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Multilateralen Abkommens ADN/M 025 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN, BGBl III 2020/190
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/32ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021
Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Rumänien, Serbien und der Tschechischen Republik unterzeichnet.