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Gefahrgutrecht Multilaterales Abkommen ADN/M 027 gemäß Unterabschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte nach Unterabschnitt 1.8.3.7 ADN, BGBl III 2020/221

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/33ZVR 2021, 54 Heft 2 v. 26.1.2021

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Österreich, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, der Tschechischen Republik, der Slowakei, der Schweiz und Belgien unterzeichnet.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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