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Kraftfahrrecht Kundmachung der BMK gemäß § 64b Abs 3a KDV über das Vorliegen der Voraussetzungen für die vorübergehende Ausnahme vom Präsenzunterricht für die theoretische Fahrschulausbildung, BGBl II 2021/166, 2021/212 und 2021/258

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2021/146ZVR 2021, 315 Heft 9 v. 23.8.2021

Das E-Learning wurde mit den einzelnen Kundmachungen jeweils vom 12. 4. bis 9. 5. 2021, vom 10. 5. bis 13. 6. 2021 und vom 14. 6. bis 31. 7. 2021 für zulässig erklärt.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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