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Suchtgiftlenker, Blutuntersuchung ist ausschlaggebend

Judikaturübersicht VerwaltungStVOJudikaturGerhard PürstlZVR 2020/90ZVR 2020, 185 - 186 Heft 5 v. 22.4.2020

I. Durch die klinische Untersuchung kann zwar die Beeinträchtigung, die auf eine Suchtgifteinnahme schließen lässt, festgestellt werden. Nach einer solchen Feststellung ist jedoch zwingend eine Blutabnahme vorzunehmen. Erst die Blutabnahme bringt demnach Gewissheit, ob der durch die klinische Untersuchung gewonnene Verdacht, die Beeinträchtigung sei auf eine Suchtgifteinnahme zurückzuführen, zutrifft. Die Bedeutung der klinischen Untersuchung liegt jedenfalls in der Feststellung, ob der Lenker fahrtüchtig ist.

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