Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen v 21. 1. 2020, C.N.34.2020.TREATIES-XI.D.6, wurden Korrekturen an der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten V (BGBl III 2008/67, zuletzt geändert durch BGBl III 2019/23) vorgenommen.