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Gefahrgutrecht Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl III 2020/11

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/81ZVR 2020, 173 Heft 5 v. 22.4.2020

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 24. 1. 2020 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl 1973/522, zuletzt geändert durch BGBl III 2019/102, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2018/182) hinterlegt.

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