Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 24. 1. 2020 seine Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl 1973/522, zuletzt geändert durch BGBl III 2019/102, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl III 2018/182) hinterlegt.