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Gefahrgutrecht Multilaterale Vereinbarung M313 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff, die den Streitkräften gehören und zur Vernichtung vorgesehen sind, BGBl III 2020/5

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/80ZVR 2020, 173 Heft 5 v. 22.4.2020

Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet. Österreich hat am 3. 1.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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