I. Der VwGH hat (zur Rechtslage vor Einführung der VwG) zum Ausdruck gebracht, dass bei Erstellung einer Zukunftsprognose der Verschaffung eines - im Rahmen einer mündlichen Verhandlung gewonnenen - persönlichen Eindrucks von der betreffenden Person besondere Bedeutung zukommt (vgl VwGH 11. 11. 2015, Ra 2015/04/0061 mwN).