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Kraftfahrrecht V des BMVIT, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (67. Novelle zur KDV 1967), BGBl II 2019/394

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/33ZVR 2020, 59 Heft 2 v. 29.1.2020

Aufgrund der Schaffung einer Behördenbezeichnung für das Gebiet der Gemeinde Klosterneuburg (KG) wurde bestimmt, dass bereits zugewiesene Kennzeichen mit der Behördenbezeichnung TU oder WU weiterhin gültig bleiben.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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