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Kraftfahrrecht V des BMVIT, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (66. Novelle zur KDV 1967), BGBl II 2019/350

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/32ZVR 2020, 59 Heft 2 v. 29.1.2020

Es wurden das Sachbereichskennzeichen "FW" eingeführt sowie die speziellen Vorgaben bei der theoretischen Ausbildung für die Klassen C1 und D1 gestrichen, da diese ohnehin in den Vorgaben für die Klassen C und D enthalten sind.

Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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