Das GA eines von der StA im Ermittlungsverfahren bestellten SV über die Dauer der Schmerzen der Opfer kann auch für die Geltendmachung von Schmerzengeldansprüchen der PB auf dem Zivilrechtsweg bedeutsam sein. Der SV haftet den PB für deren Kostenschaden, wenn sie auf der Grundlage seines unrichtigen GA nach der Verweisung auf den Zivilrechtsweg zu hohe Schmerzengeldansprüche einklagen und dieses Verfahren verlieren.