Umstände, die trotz des Grundsatzes der Globalbemessung die Einbringung einer Nachklage zur Geltendmachung eines ergänzenden Schmerzengelds rechtfertigen können, können auch im Prozessrecht liegen, etwa wenn der Kl im Vorprozess aufgrund verfahrensrechtl Vorschriften an der Ausdehnung seines Begehrens gehindert war und ihm nicht vorgeworfen werden kann, nicht gleich den höheren Betrag eingeklagt zu haben.