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Kein gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Kfz bei Vorliegen einer bloßen Kopie des COC

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2019/84ZVR 2019, 174 - 175 Heft 5 v. 17.4.2019

§§ 367, 368 ABGB; § 37 Abs 2 KFG; §§ 7a, 13 und 13a ZulassungsstellenV

Der Käufer eines Kfz hat sich durch Einsicht in den Typenschein von der Rechtmäßigkeit des Besitzes des Veräußerers zu überzeugen. Ergibt sich daraus nicht eindeutig die Berechtigung des Veräußerers, so muss er weitere Nachforschungen anstellen, insb dann, wenn die Umstände nahelegen, dass sein Vertragspartner unredlich sein könnte.

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