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Gurt, Helm und Telefon: Problematik der verwaltungsrechtlichen Strafbarkeit

BeitragAufsatzBrigitte Nedbal-BuresZVR 2019/4ZVR 2019, 13 - 16 Heft 1 v. 20.12.2018

Mit der Schaffung des § 98g StVO und den Änderungen des § 134 Abs 3c und 3d KFG im Zuge der 28. StVO-Nov und der 34. KFG-Nov wurde versucht, eine weitere Möglichkeit zur Ahndung von bestimmten Verwaltungsübertretungen zu implementieren. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken zeigen sich jedoch auch bei der Vollziehung Schwierigkeiten.

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