Das kürzlich kundgemachte InfrastrukturaufbauG BGBl I 2018/38 enthält Rechte und Pflichten für Ladestellenbetreiber sowie Vorgaben für technische Spezifikationen von Strom-, Wasserstoff- und CNG-Tankstellen. Der Beitrag stellt die neuen gesetzlichen Regelungen vor und prüft deren Verfassungsmäßigkeit.
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