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Straßenpolizei V des BMVIT, mit der für die A 12 und die A 13 an bestimmten Samstagen im Winter 2019 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Winterfahrverbotskalender 2019), BGBl II 2018/377

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/22ZVR 2019, 53 Heft 2 v. 22.1.2019

Mit Lkw oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und mit Lkw mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5t beträgt, wurde - mit gewissen Ausnahmen - das Fahren an allen Samstagen vom 5.

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