In der kalten Jahreszeit trifft die Anrainer eine gesetzliche Verpflichtung, Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft von Schnee und Verunreinigungen freizuhalten bzw zu streuen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem konkreten Inhalt dieser Verpflichtung und deren Auswirkungen, ausgehend von der allgemeinen Norm des § 93 StVO (FN ) und ortspolizeilichen Verordnungen unter Berücksichtigung der einschlägigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung.