vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bindung an StrafErk besteht auch hins Identität des Täters

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/117ZVR 2019, 266 Heft 7 und 8 v. 9.7.2019

Das VwG ist an die rk Bestrafungen (§ 99 Abs 1 lit b und § 4 Abs 1 lit c und Abs 5 StVO) auch hins der Identität des Täters gebunden (vgl zB VwGH 21. 8. 2014, Ra 2014/11/0027) und hatte mithin davon auszugehen, dass der RevWerber die ihm angelasteten Taten begangen hat.

Ra 2019/11/0007

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!