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Auskunftsverpflichtung bzgl Lenkeranfrage besteht auch in einem anhängigen Verwaltungsstrafverfahren

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/118ZVR 2019, 266 Heft 7 und 8 v. 9.7.2019

Die Vereinbarkeit der Auskunftsverpflichtung nach § 103 Abs 2 KFG mit Art 6 EMRK wurde vom VwGH bereits im Erk 26. 5. 2000, 2000/02/0115, geprüft und - unter Bezugnahme auf die dort näher zit Rsp der Europ Kommission für Menschenrechte (vgl nun auch das U EGMR 10. 1. 2008, Lückhof und Spanner) - bejaht.

Ra 2018/02/0115

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