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Folgen der Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens bedürfen keiner Anordnung

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2019/116ZVR 2019, 265 - 266 Heft 7 und 8 v. 9.7.2019

I. Das FSG enthält für eine gesonderte Verfügung, wonach nach Ablauf der Entzugsdauer - sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein positives amtsärztliches Gutachten beigebracht worden sein - die Lenkberechtigung bis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung entzogen bleibt, keine Rechtsgrundlage. Die Rechtsfolge des Nichtendens der Entziehungszeit ergibt sich für den Fall des Nichtbefolgens einer - rk - Anordnung der Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens vielmehr bereits ex lege aus § 24 Abs 3 sechster Satz FSG.

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