I. Die Messgenauigkeit von Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystemen stellt keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage dar (vgl VwGH 12. 6. 2017, Ra 2017/02/0009).
I. Die Messgenauigkeit von Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystemen stellt keine Rechtsfrage, sondern eine Tatfrage dar (vgl VwGH 12. 6. 2017, Ra 2017/02/0009).