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OGH: Aufrechnung trotz fehlender Fälligkeit der Hauptforderung

RechtsprechungJudikaturStefanie HauserZVB 2024/54ZVB 2024, 198 - 200 Heft 4 v. 26.6.2024

§ 1167 ABGB iVm §§ 932, 933, 933a, §§ 1438, 1439 ABGB

Der Schuldner eines Haftrücklasses darf gegen die Forderung des Gläubigers auf Auszahlung des Haftrücklasses mit einer ihm selbst gegen den Gläubiger zustehenden (bspw gewährleistungs- oder schadenersatzrechtlichen) Geldforderung aufrechnen.

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