Mit dem Systemwechsel vom Amtsgeheimnis zur offenen Informationspolitik, die der Bundes(verfassungs)gesetzgeber mit dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Recht auf Information in Art 22a B-VG dem Staat und seinen Trabanten verordnet hat, ist zweifellos etwas Bleibendes gelungen.
Abstract aus ZVB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.