Wettbewerbsverzerrende Preisabsprachen kommen vor allem in Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen immer wieder vor. Durch horizontale Einflussnahme kann die wettbewerbsbedingte Konkurrenzsituation manipuliert und sogar neutralisiert werden. Die Gründe dafür, dass es zu Absprachen kommt, sind vielfältig: Es können eher kurzfristige finanzielle Vorteile eine Rolle spielen, aber auch langfristige Überlegungen zur Positionierung am Markt. Die drohenden wirtschaftlichen, juristischen und persönlichen Konsequenzen bei Bekanntwerden von verzerrenden Absprachen sind jedoch gravierend. Der Beitrag fokussiert auf eine strafrechtliche Perspektive und bietet einen Überblick über die Bedingungen und Schwierigkeiten einer möglichen Strafbarkeit wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen.