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Teilleistung innerhalb einer Arbeitsgemeinschaft in einem Vergabeverfahren mit heterogenem Leistungsgegenstand

RechtsprechungJudikaturHannes Pesendorfer, Anna KwolekZVB 2023/98ZVB 2023, 308 - 310 Heft 7 v. 13.11.2023

§ 251 Abs 4, § 80 Abs 4 BVergG 2018

Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die Befugnis für den Leistungsteil nachzuweisen, den es konkret erbringen wird.

Bei heterogenem Leistungsgegenstand reicht es, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Befugnis für den ihm konkret zufallenden Leistungsteil nachweist.

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