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Rechtzeitige Einbringung eines Feststellungsantrags

RechtsprechungJudikaturBeatrix LehnerZVB 2023/72ZVB 2023, 229 - 232 Heft 5 v. 20.7.2023

§ 354 Abs 2 BVergG 2018

Feststellungsanträge gem § 353 Abs 1 sind binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt einzubringen, in dem der ASt vom Zuschlag bzw vom Widerruf Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis erlangen hätte können.

§ 356 Abs 9 BVergG 2018

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