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Zur Prüfung der Angemessenheit des Preises bei besonderen Dienstleistungen

RechtsprechungJudikaturChristof Schönfelder, Emanuel VarvaroiZVB 2023/68ZVB 2023, 214 - 216 Heft 5 v. 20.7.2023

§ 151 Abs 1 BVergG 2018

Für die Vergabe eines besonderen Dienstleistungsauftrags gem Anh XVI BVergG 2018 gelten ausschließlich die im § 151 Abs 1 BVergG 2018 genannten Bestimmungen des BVergG 2018. Die Bestimmungen zur vertieften Angebotsprüfung gem § 137 BVergG 2018 gelangen bei der Vergabe besonderer Dienstleistungen nicht zur Anwendung.

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