Art 18 RL 2014/24/EU
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit iSd Art 18 RL 2014/24/EU steht einer Regelung entgegen, die den öff AG verpflichtet, im Fall des Rücktritts des erstgereihten Bieters das Vergabeverfahren zu beenden, wenn es sich bei dem zweitgereihten Bieter um denselben Wirtschaftsteilnehmer wie beim erstgereihten handelt.