Mit 18. 10. 2018 sind die Bestimmungen des BVergG 2018 betreffend eVergabe zu ihrem größten Teil in Kraft getreten. Die Bestimmungen sind inhaltlich mit den europarechtlichen Vorgaben ident. Letztere wurden in der Lit bereits umfassend aufgearbeitet. Mit der eVergabe könnte die elektronische Auktion zunehmend an praktischer Bedeutung gewinnen. Dynamische Beschaffungssysteme und elektronische Kataloge dürften hingegen auch weiterhin eine vergleichsweise geringere Bedeutung haben. Der Beitrag wurde zwar bereits im Herbst 2018 fertiggestellt. Da die Erfahrungen und Analysen iW aus dem internationalen Umfeld, auf denen der Beitrag aufbaut, aber - soweit ersichtlich - nichts an ihrer Aktualität eingebüßt haben, ist aus der Sicht des Verfassers die Aktualität unverändert gegeben.