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Zur Nichteinhaltung im Rahmen der Baubewilligung erteilter Auflagen

BauvertragsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ZVB 2019/10ZVB 2019, 46 - 47 Heft 1 v. 7.1.2019

§ 1311 ABGB

Der Schutzzweck der Norm ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte.

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