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Zulässigkeit von Privatverlosungen

In aller KürzeZak 2009/2Zak 2009, 2 Heft 1 v. 14.1.2009

In den Medien wurde im letzten Monat über die Verlosung eines Hauses durch dessen Eigentümerin berichtet. Für eine Kärntner Villa, die ca 700.000 EUR wert sein soll, wurden 9.999 Lose zum Preis von je 99 EUR aufgelegt und verkauft. Das BMF hat vor Kurzem auf seiner Webseite (www.bmf.gv.at ) seine Rechtsansicht zu dieser Veräußerungsart bekannt gegeben. Seiner Auffassung nach verstößt eine Verlosung nicht gegen das Glücksspielmonopol des Bundes, wenn sie von einer Privatperson hinsichtlich eines einzelnen Objekts und ohne Wiederholungsabsicht vorgenommen wird. Eine Bewilligungspflicht nach dem GSpG bestehe nicht.

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