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Zulässigkeit der trägerübergreifenden Aufrechnung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 2002/316RdW 2002, 306 Heft 5 v. 15.5.2002

§ 71 Abs 1 Z 1 GSVG
§ 103 Abs 1 Z 1 ASVG
§ 67 Abs 1 Z 1 BSVG

1. Seit dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 (BGBl I 1999/106) ist eine Aufrechnung von Beitragsforderungen auch trägerübergreifend - also nicht nur zB Pensionsversicherungs- und Krankenversicherungsträger, sondern auch Versicherungsträger nach ASVG und dem GSVG, BSVG - zulässig.

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