( ZPO § 41 ) Die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt müssen auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen stets als zweckmäßig angesehen werden. OLG Wien 7 Rs 263/96 v. 30.08.1996. (ZAS Jud. 1/1998)
( ZPO § 41 ) Die Kosten der Vertretung durch einen Rechtsanwalt müssen auch in Arbeits- und Sozialrechtssachen stets als zweckmäßig angesehen werden. OLG Wien 7 Rs 263/96 v. 30.08.1996. (ZAS Jud. 1/1998)