Auch ein nicht pflichtteilsberechtigter Erbe haftet einem Noterben für den erhöhten Schenkungspflichtteil aufgrund einer Schenkung des Erblassers an einen weiteren Noterben
Die Erstklägerin ist die Witwe, der Zweitkläger der eheliche Sohn des am 10.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.