Im Zuge der Finanzierungsstrukturierung bei vererbten und geschenkten Immobilien ist auf deren Eigenheiten des unentgeltlichen Eigentumsübergangs Rücksicht zu nehmen. Ebenso sind bei vererbten und geschenkten Immobilien, welche noch mit laufenden Kreditfinanzierungen behaftet sind, die Finanzierungsbedingungen auf die neue Eigentümersituation entsprechend einzustellen.