Das Krisenrecht 2023 ist kein eigenständiges Rechtsgebiet mit autonomen Krisenmechanismen.Eine Analyse des Rechtsbestands für das Lösen von Krisen (hier iSv Ressourcenknappheit als Grund für eine faktisch unzumutbare Leistung) zeigt: Es fehlen Legaldefinitionen einer Krise im int und österr Recht und ein Krisenrecht. Jedoch bieten Verfahrens- und Materienordnungen angemessene Kriseninstrumente. Dazu zählen Gestaltungsrechte, Rechtskraftdurchbrechung, Enthebung von Betriebspflichten oder anlagenrechtliche Instrumente. Amtshaftung bei staatlichem Krisenmanagement hat geringe Erfolgsaussichten.Ein Blick in die (nahe) Zukunft beweist, rezente globale Krisen - insb die COVID-19-Pandemie - bewegen Entscheidungsträger dazu, horizontale Kriseninstrumente (wie SMEI, B-KSG) für Rechtssicherheit in künftigen Krisen einzuführen.