VO Nr 1
Das EPSO hat nicht dargetan, dass diese Beschränkung durch das dienstliche Interesse an der sofortigen Einsatzfähigkeit der neu eingestellten Personen gerechtfertigt wäre.
VO Nr 1
Das EPSO hat nicht dargetan, dass diese Beschränkung durch das dienstliche Interesse an der sofortigen Einsatzfähigkeit der neu eingestellten Personen gerechtfertigt wäre.