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Missbrauch einer beherrschenden Stellung: Ausschließlichkeitsklauseln

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/13ZfRV 2023, 28 - 29 Heft 1 v. 23.3.2023

Art 102 AEUV

Ausschließlichkeitsklauseln in Vertriebsverträgen müssen geeignet sein, Verdrängungswirkungen zu entfalten. Die Wettbewerbsbehörde ist verpflichtet, die tatsächliche Eignung zur Verdrängung auch unter Berücksichtigung der Beweise zu prüfen, die von dem Unternehmen in beherrschender Stellung vorgelegt wurden.

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