Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit der interessanten Frage auseinandersetzen, ob ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung von Anschlussflügen auch dann zusteht, wenn die Flüge von unterschiedlichen ausführenden Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden (EuGH 6.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.