Das türkische Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr 2004 wurde mit dem Gesetz Nr 7343 geändert. Das Änderungsgesetz beinhaltet zum Teil wesentliche Änderungen von Vollstreckungsorganisation und Vollstreckung aus Titel bei Kindsschaftssachen. Darüber hinaus führte das Änderungsgesetz (Nr 7343) ein aus französischem Recht stammendes, neues Rechtsinstitut ein, wobei es nun möglich ist, dass dem Schuldner die Befugnis zum eigenhändigen Verkauf durch den Schuldner erteilt werden kann, anstatt einer öffentlichen Zwangsversteigerung seine gepfändeten Sachen eigenhändig zu verkaufen. Das Änderungsgesetz Nr 7343 brachte somit viele Neuerungen mit sich, die in diesem Aufsatz näher erläutert werden.